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Diese Meldung wurde am 23.09.2024 via android erstellt.
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Sehr geehrter Melder,
Bootsanhänger in einem Geschwindigkeitsbereich von 6 km/h bis 25 km/h sind weder zulassungs- noch kennzeichenpflichtig.
Wir werden den Anhänger aber gemäß §12 StVO auf die Zweiwochenfrist überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Straßenverkehrsbehörde
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