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Diese Meldung wurde am 09.12.2024 via iOS erstellt.
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Entlang der Grundstücksgrenzen (Gehwegen) sind die Anlieger Reinigungs- oder Entsorgungspflichtig. Eine Entsorgung durch die Stadtreinigung ist originär nicht vorgesehen. Der Sperrmüll kann kostenfrei auf den Wertstoffhöfen abgegeben oder bei den Entsorgungsbetrieben (EBK) zur Abholung beauftragt werden.
Selbstverständlich ist das für den Anlieger ärgerlich. Deshalb kann grundsätzlich und im Besonderen bei einem entsprechenden Verdacht, der Vorfall dem kommunalen Ordnungsdienst (Bürgerbüro), zur Klärung und Einhaltung der Aliegerpflicht gemeldet werden. Grundsätzlich ist das den Hausverwaltungen bekannt..
Mit freundlichen Grüßen
Sven Honold
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Technische Betriebe Stadt Konstanz
Fritz-Arnold-Straße 2b
78467 Konstanz
Tel.: +49 7531 997-298
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