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Es handelt sich hierbei um einen Zu- / Abgang von einem Privatgrundstück. Bisher ist der verantwortliche Grundstückseigentümer in dieser Angelegenheit nicht an die Stadt Konstanz getreten; dies darf er gerne als zuständiger Verantwortlicher tun.
Dass in dem Teilbereich der Straße kein Gehweg vorhanden ist, ist seit jeher so und historisch bedingt. Es ist nicht atypisch bzw. völlig normal, dass es in 30-km/h-Zonen sogenannte Mischverkehrsflächen gibt, bei denen sich alle Verkehrsteilnehmer die gesamte Verkehrsfläche "teilen".
Es handelt sich hierbei um einen Zu- / Abgang von einem Privatgrundstück. Bisher ist der verantwortliche Grundstückseigentümer in dieser Angelegenheit nicht an die Stadt Konstanz getreten; dies darf er gerne als zuständiger Verantwortlicher tun.
Dass in dem Teilbereich der Straße kein Gehweg vorhanden ist, ist seit jeher so und historisch bedingt. Es ist nicht atypisch bzw. völlig normal, dass es in 30-km/h-Zonen sogenannte Mischverkehrsflächen gibt, bei denen sich alle Verkehrsteilnehmer die gesamte Verkehrsfläche "teilen".
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