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Diese Meldung wurde am 12.06.2024 via iOS erstellt.
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Entlang der Grundstücksgrenzen sind die Anlieger Reinigungspflichtig. Eine Entsorgung durch die Stadtreinigung ist originär nicht vorgesehen. Der Sperrmüll kann kostenfrei auf den Wertstoffhöfen abgegeben oder bei den Entsorgungsbetrieben (EBK) zur Abholung beauftragt werden. Selbstverständlich ist das für den Anlieger ärgerlich. Deshalb kann grundsätzlich und im Besonderen, bei einem entsprechenden Verdacht, der Vorfall dem kommunalen Ordnungsdienst (Bürgerbüro), zur Klärung und Beseitigung des Übels, angezeigt werden.
Wir unterstützen jedoch gerne und werden uns beim nächsten Reinigungsdurchgang im Revier darum kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
Henry Rinklin
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Technische Betriebe Stadt Konstanz
Fritz-Arnold-Straße 2b
78467 Konstanz
Tel.: +49 7531 997-225
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